Pflege bedeutet Verantwortung, Zeit und oft auch eine finanzielle Belastung – für Pflegebedürftige ebenso wie für ihre Angehörigen. Um diese Herausforderungen abzufedern, gibt es in Bayern das Bayerische Landespflegegeld. Es stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar und würdigt die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
Was ist das Bayerische Landespflegegeld?
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine jährliche finanzielle Leistung in Höhe von 500 Euro, die vom Freistaat Bayern gezahlt wird. Es richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung erfolgt.
Die Leistung ist zweckfrei – das bedeutet: Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wofür sie das Pflegegeld verwenden,
zum Beispiel:
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf das Bayerische Landespflegegeld haben Personen, die:
Das Landespflegegeld wird nicht auf andere Pflegeleistungen angerechnet und ist steuerfrei.

Nach Bewilligung wird das Bayerische Landespflegegeld einmal jährlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung automatisch, sobald der Antrag gestellt und genehmigt wurde. Ein erneuter Antrag ist meist nicht jedes Jahr notwendig.
Unser Service für Sie
Gerne unterstützen wir Sie bei:
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen dabei, alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen.
Fazit:
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine wertvolle Anerkennung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Es schafft finanzielle Entlastung und ermöglicht mehr Spielraum für eine individuelle und würdevolle Pflege.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da.

Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.
