Bayrisches Landespflegegeld

Die bayerische Staatsregierung hat ein Landespflegegeld für Pflegebedürftige in Bayern eingeführt.

Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 in Bayern 500 Euro Landespflegegeld pro Jahr.

Das bayerische Landespflegegeld wird sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege ausgezahlt.

Pflege bedeutet Verantwortung, Zeit und oft auch eine finanzielle Belastung – für Pflegebedürftige ebenso wie für ihre Angehörigen. Um diese Herausforderungen abzufedern, gibt es in Bayern das Bayerische Landespflegegeld. Es stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar und würdigt die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.

Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege

Nach Bewilligung wird das Bayerische Landespflegegeld einmal jährlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung automatisch, sobald der Antrag gestellt und genehmigt wurde. Ein erneuter Antrag ist meist nicht jedes Jahr notwendig.

Unser Service für Sie

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  • Fragen rund um das Bayerische Landespflegegeld
  • der Antragstellung und den Voraussetzungen
  • der Kombination mit weiteren Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege

Hier können Sie sich direkt auf die

Bayerische Landesamt für Pflege ➤

des Landespflegegeldes Selbstverständlich gibt es auch eine

Vorlage in PDF ➤

für die Beantragung des Landespflegegeldes.

Pflegegrade
Pflegegrade

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