Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege für zu Hause

Die Verhinderungspflege ist eine unverzichtbare Unterstützung für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen oder anderweitig verhindert sind.

Second Life Care Deutschland GmbH

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn eine private Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese kann z. B. durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft, einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere geeignete Person erfolgen.

Hintergrund
Möchte eine private Pflegeperson hingegen einmal Urlaub machen oder benötigt eine Vertretung, können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um eine Ersatzpflege, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder nahe Angehörige, zu organisieren.

Seit 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen.

Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen. Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Das stärkt die Pflegenden und hält eine selbstbestimmte und würdevolle Pflege aufrecht.

Es wird für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege insgesamt für ein Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung stehen.

Weitere Regelungen

  • Die geltenden Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden so weit wie möglich angeglichen und vereinfacht. So wird die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen. Gleiches gilt beispielsweise für den Zeitraum der hälftigen Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege – auch diese erfolgt dann jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.
  • Ab dem 1. Juli 2025 entfällt zudem die Erfordernis einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Damit kann der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie heute bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege – unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.
  • Zeitgleich werden Informations- und Transparenzregelungen eingeführt, die dazu dienen, dass die Pflegebedürftigen jederzeit im Blick behalten können, in welcher Höhe Leistungen über den Gemeinsamen Jahresbetrag durch Leistungserbringer abgerechnet werden.

Unsere Unterstützung:
Wir helfen Ihnen dabei, eine geeignete Betreuungskraft für den Zeitraum der Verhinderung zu finden – zuverlässig, liebevoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Gut zu wissen:
Verhinderungspflege kann auch dann genutzt werden, wenn Sie als Angehöriger sich einfach nur mal etwas Erholung gönnen möchten. Denn gute Pflege gelingt nur, wenn es auch den Pflegenden gut geht.

Um diese Leistungen zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Astrid Pöllmann

Lassen Sie sich von einer Pflegeberatungsstelle oder dem Pflegestützpunkt vor Ort oder von uns beraten. Dort erhalten Sie Informationen zu den Möglichkeiten und den Antragsverfahren.

Liebevolle Betreuung

Der Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse gestellt. Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt der Inanspruchnahme eingereicht werden.

Schnelle Hilfe

In vielen Fällen ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bestätigt.

Second Life Care

Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung der Leistungen.

1.Unterstützung durch Dienste oder Ehrenamtliche:
Sie können ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste sowie ehrenamtliche Helfer mit der Verhinderungspflege beauftragen.

2.Antragstellung bei der Pflegekasse:
Um die Kosten abzurechnen, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen. Dies ist auch nachträglich möglich. Pflegekassen stellen hierfür spezielle Vordrucke bereit.

3.Belege sammeln und einreichen:
Für die Übernahme der Kosten müssen alle Rechnungen und Belege gesammelt und an die Pflegekasse gesendet werden.

Betreuung & Pflege
Tagespflege

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen wahrnehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden, und ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen.

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Entlastungsleistungen

Erleichtern die Pflege verlinken zu den Hilfsmitteln pauschal können Pflegehilfsmittel monatlich mit 40 Euro abgerufen werden. Denn die Pflege soll hygienisch und sicher sein!

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Wünschen Sie weitere Informationen?

Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426

Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.

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