Die Verhinderungspflege ist eine unverzichtbare Unterstützung für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen oder anderweitig verhindert sind.
Wir verstehen, dass die Pflege eines geliebten Menschen eine herausfordernde Aufgabe ist und es Momente gibt, in denen Sie selbst eine Pause benötigen.
Die Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu erholen, während Ihre Liebsten in guten Händen sind. Wir stellen erfahrene und einfühlsame Betreuungskräfte zur Verfügung, die sich während Ihrer Abwesenheit liebevoll um Ihre Angehörigen kümmern.
Unser Team steht Ihnen zur Seite, um die Verhinderungspflege gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen zu organisieren. Wir garantieren, dass Ihre Liebsten weiterhin die bestmögliche Betreuung erhalten, während Sie sich eine wohlverdiente Auszeit gönnen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Verhinderungspflege zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, eine dringend benötigte Pause einzulegen, ohne die Pflege Ihrer Angehörigen zu vernachlässigen.

Was ist Verhinderungspflege?
Wenn eine private Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese kann z. B. durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft, einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere geeignete Person erfolgen.
Hintergrund
Möchte eine private Pflegeperson hingegen einmal Urlaub machen oder benötigt eine Vertretung, können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um eine Ersatzpflege, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder nahe Angehörige, zu organisieren.
Seit 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen.
Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen. Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Das stärkt die Pflegenden und hält eine selbstbestimmte und würdevolle Pflege aufrecht.
Es wird für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege insgesamt für ein Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung stehen.
Weitere Regelungen
Unsere Unterstützung:
Wir helfen Ihnen dabei, eine geeignete Betreuungskraft für den Zeitraum der Verhinderung zu finden – zuverlässig, liebevoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.
Gut zu wissen:
Verhinderungspflege kann auch dann genutzt werden, wenn Sie als Angehöriger sich einfach nur mal etwas Erholung gönnen möchten. Denn gute Pflege gelingt nur, wenn es auch den Pflegenden gut geht.
Um diese Leistungen zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Lassen Sie sich von einer Pflegeberatungsstelle oder dem Pflegestützpunkt vor Ort oder von uns beraten. Dort erhalten Sie Informationen zu den Möglichkeiten und den Antragsverfahren.
Der Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse gestellt. Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt der Inanspruchnahme eingereicht werden.
In vielen Fällen ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bestätigt.
Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung der Leistungen.
1.Unterstützung durch Dienste oder Ehrenamtliche:
Sie können ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste sowie ehrenamtliche Helfer mit der Verhinderungspflege beauftragen.
2.Antragstellung bei der Pflegekasse:
Um die Kosten abzurechnen, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen. Dies ist auch nachträglich möglich. Pflegekassen stellen hierfür spezielle Vordrucke bereit.
3.Belege sammeln und einreichen:
Für die Übernahme der Kosten müssen alle Rechnungen und Belege gesammelt und an die Pflegekasse gesendet werden.
4.Pflegegeld und Pflegesachleistung während der Ersatzpflege:
5.Stundenweise Verhinderungspflege:
6.Keine zeitliche Begrenzung bei weniger als 8 Stunden:
Wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist, entfällt die zeitliche Begrenzung auf 42 Tage. Die Kosten sind jedoch weiterhin auf 1.612 Euro pro Jahr begrenzt.
7.Kontakt bei Fragen:
Sollten Sie Fragen haben oder unsicher sein, wenden Sie sich direkt an den Ansprechpartner Ihrer Pflegekasse.
Diese Tipps sollen Ihnen helfen, die Verhinderungspflege effektiv zu nutzen und den Alltag für pflegende Angehörige zu erleichtern.
Wenn Sie eine Mustervorlage für die Beantragung der Verhinderungspflege benötigen, können Sie diese ganz einfach in unserem Bereich „Verträge“ herunterladen. Bitte nehmen Sie kurz Kontakt mit uns auf, um das Passwort für den Zugriff zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen wahrnehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden, und ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen.
Erleichtern die Pflege verlinken zu den Hilfsmitteln pauschal können Pflegehilfsmittel monatlich mit 40 Euro abgerufen werden. Denn die Pflege soll hygienisch und sicher sein!
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.
