AGB

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SLC ergänzen den Vermittlungsvertrag, der zwischen dem Auftraggeber (= Kunde) und dem Second Life Care (= SLC) abgeschlossen wird oder wurde. Sämtliche Leistungen der SLC werden ausschließlich auf Grundlage des Vermittlungsvertrages und dieser AGB erbracht.

Änderungen dieser AGB oder gegebenenfalls abweichende AGB werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde von SLC schriftlich erklärt.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, mündliche oder telefonische Zusagen sind in keinem Fall bindend.

2. Beratungsleistungen
Sämtliche Beratungsleistungen der SLC, ob vor oder nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages, sind kostenfrei bis zur Auftragserteilung für den Kunden. Sie sind damit auch freiwillige Leistungen der Firma SLC und können somit nicht eingeklagt werden. Bei Vertragsrücktritt nach mündlicher Auftragserteilung behält SLC sich jedoch die Forderung einer Bearbeitungsgebühr und Stornogebühren für die angefallenen Kosten vor. Diese Bearbeitungsgebühr kann bei späterer Auftragserteilung verrechnet werden. Weiterhin besteht auf die Richtigkeit getätigter Aussagen kein Rechtsanspruch.

Für den Fall, dass SLC nach Absprache mit den Kunden über den Vermittlungsvertrag und die Beratung hinausgehende zusätzliche Leistungen erbringt (dies betrifft insbesondere die Unterstützung bei Behördengängen oder im Schriftverkehr mit Behörden), werden diese Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Vermittlungshonorar berechnet.

3. Vermittlung
Die SLC vermittelt dem Kunden im Rahmen des Vermittlungsvertrages Betreuungskräfte. Die Bedingungen der Vermittlung ergeben sich aus dem zwischen der SLC und dem Kunden geschlossenen Vertrag.

Kosten für die Vermittlung im Rahmen eines Vermittlungsvertrages stellt die SLC dem Kunden als Vermittlungshonorar gemäß der Gebührenordnung in Rechnung. Das Vermittlungshonorar wird bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung fällig. Es ist nach Rechnungsstellung sofort - ohne Abzüge - zahlbar auf das Konto der SLC. Sollten während der Vertragslaufzeit Änderungen am Vertrag nötig werden, werden nicht erneut Vermittlungsgebühren berechnet.

Mängel an den Leistungen von SLC sind unverzüglich, d.h. innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen (per Post oder E-Mail). Sollte eine Mitteilung der Mängel nicht oder nicht innerhalb der genannten Zeit erfolgen, so gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei erbracht.

Die SLC ist als Vermittler von Betreuungskräften tätig. Da die Betreuungskräfte im Rahmen eines mit dem Kunden direkt abzuschließenden Vertrages tätig sind, ist die SLC nicht für entstandene Schäden, die aus der Tätigkeit der Haushaltshilfen bzw. Betreuungskräfte beim Kunden resultieren, haftbar.

Terminliche Zusagen und Aussagen über die Qualifikationen und Eigenschaften der vermittelten Betreuungskräfte durch die SLC basieren auf Aussagen und Zeugnissen der Betreuungskräfte. Die SLC prüft die Aussagen und Zeugnisse der Betreuungskräfte sorgfältig und ist bemüht, die Wünsche und Anforderungen des Kunden bestmöglich zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben (Klientenfragebogen) über die häuslichen Verhältnisse und den Umfang der benötigten Betreuung, Hilfe und Unterstützung. Diese Angaben sind die Grundlage der geschuldeten Vermittlungstätigkeit.

Bei höherer Gewalt ist SLC berechtigt Termine wie An-/Abreise zu verschieben. Der Kunde wird in diesen Fällen umgehend informiert von SLC.

4. Vertragsbedingungen
Grundsätzlich sind die Beratungsleistungen durch die SLC bis zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages kostenfrei. Für den Fall, dass eine Betreuungskraft, die dem Kunden durch SLC bekanntgeworden ist, mit dem Kunden einen Dienstleistungsvertrag abschließt, steht der SLC das Vermittlungshonorar zu. Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des Vermittlungsvertrags, ohne Zustimmung von SLC keine ihm überlassenen Daten über vermittelte Betreuungskräfte an Dritte weiterzugeben.

5. Beendigung
des Vertragsverhältnisses
Der Vermittlungsvertrag wird befristet abgeschlossen und endet durch Kündigung des Kunden oder durch Tod der zu betreuenden Person. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von2 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden, soweit im Vermittlungsvertrag nichts anderes geregelt wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu tragen. Kommt nach der Kündigung des Vermittlungsvertrages mit einer durch die SLC vorgeschlagenen Betreuungskraft ein Dienstleistungsvertrag zustande, so bleibt der Anspruch von SLC auf das Vermittlungshonorar bestehen.

6. Datenschutz
Die von Ihnen gemachten Angaben zu den personenbezogenen Daten werden von uns gemäß unserer Datenschutzerklärung nach der DSGVO der EU verarbeitet. Die von Ihnen angegebenen Angaben werden wir anlässlich unserer Geschäftsbeziehung und im Rahmen der E-Mail-Korrespondenz von unseren Kunden, Partnern, Dienstleistern und weiteren Betroffenen erhalten, zur Bearbeitung des jeweiligen Anliegens und zur Erfüllung von Verträgen verwenden und speichern. Zu den Daten gehören beispielsweise Adress- und Kontaktdaten, Gesundheitsdaten von betreuungsbedürftigen Personen & Personalvermittlungsdaten (z.B. Lebensläufe, Dokumente über Qualifikationen, behördliche Nachweise). Diese Datenschutzerklärung können Sie gerne auf unserer Homepage nachlesen. Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht zu widersprechen. Details hierzu finden Sie ebenfalls in der Datenschutzerklärung.

7. Salvatorisch
Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.