Pflegegrade u. Pflegegeld

Was müssen Sie über die Beantragung des Pflegegeldes wissen?

Wenn Angehörige die häusliche Pflege übernehmen oder die Pflege privat organisiert wird, erhält die zu betreuende Person monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse.

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Pflegegeld ist ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung der 24-Stunden-Pflege und kann je nach Pflegegrad Ihres Angehörigen beantragt werden. Dieser finanzielle Zuschuss ist für die häusliche Pflege gedacht, die entweder von Ihnen oder einer anderen Person im häuslichen Umfeld übernommen wird.

Nach der Einstufung in einen Pflegegrad ab Stufe 2 erhält Ihr Angehöriger das Pflegegeld. Die Verwendung dieses Zuschusses ist nicht festgelegt und kann somit auch für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden. Es ist nicht erforderlich, dass Ihr Angehöriger die tatsächliche Verwendung nachweist.
Im Grunde hat jede Person, die zu Hause gepflegt wird, Anspruch auf Pflegegeld. Die Voraussetzung dafür ist die Anerkennung eines Pflegegrades. Diese Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von geringen bis zu schweren Beeinträchtigungen reichen.
Der Pflegegrad bildet die Grundlage für monatliche Geld- und Sachleistungen, die eine finanzielle Entlastung für Sie und Ihren Angehörigen bedeuten. Wenn sich die Situation Ihres Angehörigen verschlechtert, kann eine erneute Einstufung und damit eine Erhöhung des Pflegegeldes erfolgen.

Pflegegrad

Beeinträchtigung

Pflegegrad 1

gering

Pflegegrad 2

erheblich

Pflegegrad 3

schwer

Pflegegrad 4

schwer

Pflegegrad 5

                schwer, mit besonderen Anforderungen

Zusätzlich können in Bayern Familienangehörige das Bayerische Landespflegegeld (BayLPflGG) beantragen.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und möglichen Unterstützungsmöglichkeiten benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Pflegegradvoraussetzungen

Wann ist man pflegebedürftig?

Um in den Augen des Gesetzes als pflegebedürftig zu gelten, muss der Zustand der Betroffenen für voraussichtlich sechs Monate bestehen.

Punkt 1

Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt werden.

Punkt 2

Für den Pflegegrad 2 zwischen 27 und unter 47,5 Punkte müssen ermittelt werden, damit der Antragsteller die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.

Punkt 3

Die Begutachtung für den Pflegegrad 3 müssen mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren herauskommen.

Punkt 4

Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass beider Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

Punkt 5

Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte ermittelt werden.

Kriterien für die Pflegeeinstufung

Laut dem Gesundheitsministerium kann Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz "in allen Lebensabschnitten auftreten", also in jedem Alter. Als pflegebedürftig gilt man, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit oder anderen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. In sechs Lebensbereiche wird dies eingestuft:

Mobilität

Die Selbstständigkeit wird auf die Motorik z. B. aufrecht Sitzen, Auf- und Hinsetzen bezogen, Gehen im Haus und bei Treppensteigen.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Fähigkeiten, die noch vorhanden sind z.B. sich orientieren, sich erinnern, verstehen von Sachverhalten und auch kommunizieren und Wünsche noch äußern

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Für den Pflegegrad 2 zwischen 27und unter 47,5 Punkte müssen ermittelt werden, damit der Antragsteller die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.

Selbstversorgung

Selbstständigkeit bei der Ernährung, Körperpflege und Toilettengang z.B.  An- und Ausziehen, bei Umgang mit Inkontinenz oder Bein Essen und Trinken.

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingt- oder therapiebedingten Anforderungen

Selbstständige Umsetzung von angeordneten ärztlichen Maßnahmen z. B. Blutdruckmessen, Therapie- und Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme und Verbandswechsel.

Gestaltung von sozialen Kontakten und des Alltagslebens

Selbstständig im täglichen Leben z.B. einhalten von Schlaf-/ und Ruhephasen, bei der Tages- und Freizeitplanung

Hier finden Sie eine Aufstellung des Pflegegelds, das die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad ausbezahlt

Pflegegrad

 Geldleistungen  ambulant in EUR

Sachleistungen in EUR

Entlassungsbetrag ambulant EUR

1

0,-

2

 332,-

760,-

125,--

3

573,-

1431,-

125,--

4

765,-

1778,-

125,--

5

947,-

2200,-

125,--

Weitere Erhöhungen dürfen Sie ab 2025 und 2028 erwarten
In 2025 und 2028 werden die Sachleistungen und auch das Pflegegeld erhöht. Ab Januar 2025 soll nochmals um 4,5% das Pflegegeld angehoben werden.  Dann werden alle drei Jahre je nach Preisentwicklung die Leistungen angepasst. Voraussichtlich steht dann im 2028 dies wieder an!

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Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe anderer bedürfen.

24 stunden pflege zuhause
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Die Betreuung und Pflege eines geliebten Menschen kann sowohl körperlich als auch emotional sehr anspruchsvoll sein. Um Ihnen als pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Wer pflegebedürftig ist, erhält einen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieses Betreuungsgeld kann für ganz unterschiedliche Bereiche eingesetzt werden.

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Bayerisches Landespflegegeld

Bayerisches Landespflegegeld (BayLPFIGG)

  • Pflegegrad 2 und höher.

  • Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • Der Pflegebedürftige kann in einem Heim untergebracht sein oder zuhause betreut werden

Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und ist keine steuerpflichtige Einnahme.

Was ist zu tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Das bayerische Landespflegegeld kann Online ohne zusätzlichen Papierversand beantragt werden. Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse muss beigefügt werden. Sollte der Antrag von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer gestellt werden, muss eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises mitgesendet werden.

Den Antrag haben wir auf der Seite Bayrisches Pflegegeld verlinkt

Was ist zu tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Das bayerische Landespflegegeld kann Online ohne zusätzlichen Papierversand beantragt werden. Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse muss beigefügt werden. Sollte der Antrag von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer gestellt werden, muss eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises mitgesendet werden.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426

Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.

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