Die Verhinderungspflege ist eine unverzichtbare Unterstützung für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen oder anderweitig verhindert sind.
Wir verstehen, dass die Pflege eines geliebten Menschen eine herausfordernde Aufgabe ist und es Momente gibt, in denen Sie selbst eine Pause benötigen.
Die Verhinderungspflege bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu erholen, während Ihre Liebsten in guten Händen sind. Wir stellen erfahrene und einfühlsame Betreuungskräfte zur Verfügung, die sich während Ihrer Abwesenheit liebevoll um Ihre Angehörigen kümmern.
Unser Team steht Ihnen zur Seite, um die Verhinderungspflege gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen zu organisieren. Wir garantieren, dass Ihre Liebsten weiterhin die bestmögliche Betreuung erhalten, während Sie sich eine wohlverdiente Auszeit gönnen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Verhinderungspflege zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, eine dringend benötigte Pause einzulegen, ohne die Pflege Ihrer Angehörigen zu vernachlässigen.
Um diese Leistungen zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Lassen Sie sich von einer Pflegeberatungsstelle oder dem Pflegestützpunkt vor Ort oder von uns beraten. Dort erhalten Sie Informationen zu den Möglichkeiten und den Antragsverfahren.
Der Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse gestellt. Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt der Inanspruchnahme eingereicht werden.
In vielen Fällen ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bestätigt.
Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung der Leistungen.
Der gesetzliche Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für Personen, die zu Hause eine oder mehrere Personen pflegen, jedoch selbst vorübergehend nicht in der Lage sind, diese Pflege zu übernehmen.
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege von 1612 Euro, vorausgesetzt, die zu pflegende Person wurde bereits sechs Monate lang in einem häuslichen Umfeld betreut. Wenn die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgt ist, kann in der Regel keine Ersatzpflege beansprucht werden.
Darüber hinaus kann die Kurzzeitpflege in der häuslichen Betreuung auf bis zu 806 Euro aufgestockt werden.
Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen bei der Organisation und Bereitstellung von Verhinderungspflege helfen können. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen.
Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen wahrnehmen müssen, wenn sie zu Hause gepflegt werden, und ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen.
Erleichtern die Pflege verlinken zu den Hilfsmitteln pauschal können Pflegehilfsmittel monatlich mit 40 Euro abgerufen werden. Denn die Pflege soll hygienisch und sicher sein!
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.